Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 2-13 S 131/20   

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https://dejure.org/2022,8449
LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 2-13 S 131/20 (https://dejure.org/2022,8449)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31.03.2022 - 2-13 S 131/20 (https://dejure.org/2022,8449)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31. März 2022 - 2-13 S 131/20 (https://dejure.org/2022,8449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs einer zweckwidrigen Nutzung (hier: Arztpraxis in Wohnung); §§ 10 Abs. 3, 14 WEG, 1004, 242 BGB

  • mietrechtsiegen.de

    Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt: Unterlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber verwirkt

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arztpraxis in der Eigentumswohnung - Eigentümergemeinschaft will nach 25 Jahren die "zweckwidrige Nutzung" beenden

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Ärztin nicht willkommen - Wohnungseigentümer wollten Betreiben einer Praxis untersagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohneigentumsrecht: Nutzung einer Arztpraxis ist aufgrund der erhöhten Besucheraufkommens störender als Wohnnutzung - Wohnungseigentümergemeinschaft steht Unterlassungsanspruch zu

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweckwidrige Nutzung jahrelang geduldet: Unterlassungsanspruch verwirkt (IMR 2022, 240)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 25.03.2010 - V ZR 159/09

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung einer der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
    2 Z 61/90">NJW-RR 1991, 1041; vgl. BGH ZWE 2010, 266; Niedenführ/Kümmel § 15 Rn. 54; Bärmann/Klein § 13 Rn. 105).

    Das schließt die Ansprüche als verwirkt aus (BGH ZWE 2010, 266).

    Insoweit handeln nach der Rechtsprechung des BGH die Eigentümer aber treuwidrig unter dem Gesichtspunkt der illoyal verspäteten Rechtsausübung (BGH ZWE 2010, 266), wenn sie diesen Zustand über einen langen Zeitraum hingenommen haben.

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
    Die im Rahmen des Einwands der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt daher an sich mit jeder neuen Einwirkung jeweils neu zu laufen (BGH NJW-RR 2006, 235; vgl. auch BGH GRUR 2012, 928).

    Zutreffend ist allerdings der Ansatz des Amtsgerichts, dass auch ein längeres Untätigbleiben gegenüber gleichartigen Störungen in der Vergangenheit nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein berechtigtes Vertrauen des Störers nicht begründen, auch gegen diese neuen Störungen würde nicht vorgegangen (vgl. BGH WRP 2012, 1104 Rn. 23).

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
    Der BGH hat dies bei erheblicher Ausweitung der Öffnungszeiten einer Gaststätte (NZM 2015, 787 = NJW 2016, 53 Rn. 13 ff.), bei einer Neuvermietung der Einheit (NZM 2015, 495 = NJW-RR 2015, 781 Rn. 12 f.) oder der Erweiterung einer Gaststätte um eine Außenterrasse (NZM 2018, 909) angenommen.

    Ebenfalls stellt die Änderung der Praxiszeiten - anders als bei der Entscheidung des BGH (NZM 2015, 787) - keine derartige Zäsur dar, denn dort ging es um eine Ausdehnung des Gaststättenbetriebes nach Entfall der Ladenschlusszeiten bis in den frühen Morgen, vorliegend geht es um Änderungen üblicher Praxisöffnungszeiten.

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
    Da nach der Rechtsprechung des BGH (NZV 2007, 27) auch bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis ein Übergang zu einer konkreten Abrechnung möglich ist, besteht auch das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) für den Ausspruch der Haftung.
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2014 - 13 S 38/13

    Anbau einer Pergola muss von allen Eigentümern genehmigt werden!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
    Denn die Verwirkung führt nur dazu, dass ein bereits entstandener Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann, die übrigen Eigentümer insoweit eine - faktische - Duldungspflicht trifft (vgl. für den Fall der Verjährung Kammer, Urteil vom 30. April 2014 - 2-13 S 38/13).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
    Der BGH hat dies bei erheblicher Ausweitung der Öffnungszeiten einer Gaststätte (NZM 2015, 787 = NJW 2016, 53 Rn. 13 ff.), bei einer Neuvermietung der Einheit (NZM 2015, 495 = NJW-RR 2015, 781 Rn. 12 f.) oder der Erweiterung einer Gaststätte um eine Außenterrasse (NZM 2018, 909) angenommen.
  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
    Die Verwirkung eines Rechts setzt - als ein Fall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass zu dem Umstand des Zeitablaufs (Zeitmoment) besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 198, 111 Rn. 66).
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
    Die im Rahmen des Einwands der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt daher an sich mit jeder neuen Einwirkung jeweils neu zu laufen (BGH NJW-RR 2006, 235; vgl. auch BGH GRUR 2012, 928).
  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17

    Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
    Zumal es der Klägerin offensteht, konkrete Beeinträchtigungen abzuwehren, wobei eine Häufung derartiger Ansprüche im Extremfall sogar zu einem Entziehungsanspruch führen kann (BGH V ZR 330/17).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20
    Der BGH hat dies bei erheblicher Ausweitung der Öffnungszeiten einer Gaststätte (NZM 2015, 787 = NJW 2016, 53 Rn. 13 ff.), bei einer Neuvermietung der Einheit (NZM 2015, 495 = NJW-RR 2015, 781 Rn. 12 f.) oder der Erweiterung einer Gaststätte um eine Außenterrasse (NZM 2018, 909) angenommen.
  • OLG Celle, 22.08.2006 - 4 W 101/06

    Verwirkung des Anspruchs auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung

  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung

  • LG Frankfurt/Main, 11.04.2019 - 13 S 6/17

    Rauchender Mieter: Wann ist Schlichtungsverfahren erforderlich?

  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 36/17

    Sieht die Teilungserklärung nur eine Wohnnutzung vor, ist im Regelfall eine

  • OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02

    Nutzung einer gewerblichen Sondereigentumseinheit zu Wohnzwecken

  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2017 - 9 S 49/17
  • OLG Frankfurt, 06.11.1997 - 3 U 47/96

    Nutzung von Räumlichkeiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gaststätte

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